Allgemeine Geschäftsbedingungen

STONE96 S.à r.l.

Handelsregisternummer: B287878

18, Weilwerdangerstrooss, L-9990 WEISWAMPACH

(1) Jede Bestellung gegenüber der STONE96 S.à r.l. setzt die Akzeptierung durch den Kunden der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Selbige gelten für alle Verträge zwischen der STONE96 S.à r.l. und ihren Kunden. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen.

(2) Die STONE96 S.à r.l. gewährleistet den Versand von vertragskonformer Ware. Hierunter ist zu verstehen, diejenige Ware, die den durch STONE96 S.àr.l. ausdrücklich beschriebenen Charakteristiken, Eigenschaften, Beschaffenheiten und Qualitäten entspricht, wobei in diesem Zusammenhang nur von Belang ist die eigenen Angaben der STONE96 S.à r.l. und die Produktbeschreibung des Herstellers, unter Ausschluss jedweder sonstiger Werbung, öffentlichen Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers, und, falls nicht anders vereinbart, die den ihr für gewöhnlich zugedachten Nutzungszweck erfüllt. Besonders zugedachte Nutzungszwecke sind STONE96 S.à r.l. durch den Kunden ausdrücklich und nachweislich spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde gewährleistet die freie Anlieferung und den freien Empfang der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort. Der Kunde haftet für Mehrkosten im gegenteiligen Falle.

(3) Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen STONE96 S.à r.l. und dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle von später festgestellten versteckten Mängeln, sind diese ebenfalls unverzüglich und spätestens binnen 7 Tagen ab Feststellung und Entdeckung mitzuteilen. Bei Verletzung der vorausbeschriebenen Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei gewährleistungsrelevanten Mängeln leistet STONE96 S.à r.l. nach ihrer Wahl Rückerstattung der erhaltenen Gelder, Preisminderung, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung muss STONE96 S.à r.l. nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen. Die Gewährleistungsfrist ist abhängig von und auszulegen gemäß dem gelieferten Warentypus. Sie überschreitet allerdings in keinem Falle die Dauer von einem Jahr.

(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der STONE96 S.à r.l., wobei die Risiken jedoch mit Vertragsabschluss auf den Kunden übergehen.STONE96 S.à r.l. behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der oder den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sollte der Kunde die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft haben, tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an STONE96 S.à r.l. ab, welche diese Abtretung annimmt. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich STONE96 S.à r.l. allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt STONE96 S.à r.l. Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde könnte allenfalls selbst ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Es gilt als vereinbart, dass die wechselseitigen Forderungen der Vertragsparteien gegeneinander aufrechenbar sind, unabhängig davon, ob betreffend den Kunden eine Konkurrenzsituation bestehend in einem Konkurs, einer Pfändung oder ähnliches anläuft oder angelaufen ist und unabhängig davon, aus welchem spezifischen Vertrag oder welcher spezifischen Vertragsverbindung sie herrühren. Besagte Forderungen gelten vertragsübergreifend als eng zusammenhängend und unteilbar. Im Falle einer Konkurrenzsituation des Kunden sind die Forderungen gegen diesen als unmittelbar fungibel, liquide und einforderbar anzusehen. Im Falle einer Konkurrenzsituation auf Seiten des Kunden sowie bei Zahlungsverzug ist die STONE96 S.à r.l. zum Vertragsrücktritt berechtigt, unbeschadet von weitergehenden Schadensersatzforderungen ihrerseits mit einem pauschalisierten Minimum in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages.

(5) Wenn nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bzw. sind die Rechnungsbeträge zahlbar ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung bzw. bei nicht fristgerechter Zahlung erhöht sich der Rechnungsbetrag automatisch ohne erforderliche vorherige Inverzugsetzung um Verzugszinsen in Höhe von 15 % pro Jahr und um eine zusätzliche Pauschalentschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages (mit einem Minimum in Höhe von 250,00 €). Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die STONE96 S.à r.l. darüber hinaus von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und/oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(6) STONE96 S.à r.l. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden nur in dem Falle, wo diese zurückzuführen sind auf schwerwiegende Fehler oder Arglist oder Vorsatz auf Seiten der STONE96 S.à r.l.. STONE96 S.à r.l. haftet nicht, auch nicht teilweise, im Falle eines Fehlers auf Seiten des Kunden, welcher insbesondere in einer falschen Handhabe der Ware oder ihrer Bestandteile bestehen kann. Die Haftung der STONE96 S.à r.l. beschränkt sich auf die vorhersehbaren Schäden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Haftungsverpflichtungen der STONE96 S.à r.l. entsprechen ausschließlich und beschränken sich exklusiv auf das Vorausbeschriebene. Sie gehen nicht hierüber hinaus, es sei denn die hiermit einhergehenden Haftungseinschränkungen wären unzulässig gemäß dem greifenden Recht. In einem solchen Falle ergänzen sich die Haftungsverpflichtungen der STONE96 S.à r.l. lediglich und ausschließlich um das gesetzlich Unabweichbare.

(7) Für die Erfüllung des Vertrages zwischen der STONE96 S.à r.l. und dem Kunden ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erforderlich. Zu jedwedem Zwecke gibt der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung. Vor diesem Hintergrund wird der Kunde über folgendes informiert: Es besteht zugunsten des Kunden ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Beschwerde und Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht in Übereinstimmung mit den Verfügungen aus der Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

(8) Es gilt ausschließlich luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts gemäß dem Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit STONE96 S.à r.l. bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der STONE96 S.à r.l.